Private Versicherer ziehen gegen GVB-Tochter vor Bundesgericht
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Nach diversen Unwetterkatastrophen in den vergangene Jahren suchte die Gebäudeversicherung Bern (GVB) nach Möglichkeiten, die Verluste in ihrem Kerngeschäft abzufedern. Eine Gesetzesrevision ermöglichte schliesslich, dass die GVB durch Tochtergesellschaften Nebentätigkeiten aufnehmen und Zusatzversicherungen anbieten kann.
Dagegen wehren sich nun aber verschiedene private Versicherungsgesellschaften. Sie befürchten, dass die Monopolistin GVB bevorteilt werde.
Die Wettbewerbskommission (Weko) verneinte dies Ende letzten Jahres. Die GVB-Tochter könne wettbewerbskonform agieren, vorausgesetzt sie erfülle eine Reihe von Bedingungen. Damit sei die Forderung der Privatversicherer nach gleich langen Spiessen erfüllt.
Vor Bundesverwaltungsgericht blitzten die Privatversicherer im Dezember mit ihrer Beschwerde ab. Nun ziehen sie vor Bundesgericht, wie aus einer Mitteilung der GVB vom Freitag hervorgeht. Das Urteil wird Mitte 2012 erwartet.
«Juristische Störmanöver»
Die GVB zeigte sich am Freitag wenig erfreut über den Gang vor Bundesgericht und kritisiert, die Privaten würden den Markteintritt der GVB-Tochter mit «juristischen Störmanövern» verzögern.
In anderer Hinsicht ist die GVB allerdings zufrieden: zum zweiten Mal in Folge blieb der Kanton Bern vor grösseren Naturkatastrophen verschont. Längerfristige Trends deuteten allerdings eher in die andere Richtung, schreibt die GVB weiter.
Insgesamt bewältigte die GVB im letzten Jahr Feuer- und Elementarschäden von 62,8 Millionen Franken. Der zehnjährige Durchschnitt liegt bei 136,9 Millionen Franken.
In zahlreichen Kantonen, so auch im Kanton Bern, existieren kantonale Gebäudeversicherungen als öffentlich-rechtliche Unternehmungen.
Den Hauseigentümern wird durch das Gebäudeversicherungsgesetz vorgeschrieben, sich gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch bei der GVB zu versichern. Die GVB muss ihrerseits alle Gebäude versichern. (met/sda)
Erstellt: 03.02.2012, 15:59 Uhr
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