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Feiertage: Pech für die Angestellten – aber wieder mal Glück für Beamte

Von Angela Barandun. Aktualisiert am 27.07.2010 27 Kommentare

Gleich fünf Feiertage fallen dieses Jahr auf einen Sonntag, als nächstes der 1. August. Für die allermeisten Mitarbeitenden sind diese freien Tage verloren. Nicht für Bundesbeamte.

Zum Beispiel der 1. August: Er ist dieses Jahr ein Sonntag. Für die meisten Arbeitnehmer geht damit ein weiterer Feiertag flöten.

Zum Beispiel der 1. August: Er ist dieses Jahr ein Sonntag. Für die meisten Arbeitnehmer geht damit ein weiterer Feiertag flöten.
Bild: Keystone

Bezahlte Abwesenheiten

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen den Mitarbeitenden auch dann den Lohn bezahlen, wenn diese aufgrund eines öffentlichen Amtes nicht arbeiten können. Der Umfang ist aber nicht geregelt.

Bei Credit Suisse können Mitarbeitende nach Bedarf bis zu 20 Prozent ihres Pensums in das Amt investieren. Die ZKB gewährt 22, Swiss Re 20 Tage. Die Post sieht maximal 15 Tage vor, bei Arbonia Forster liegen lediglich 3 Tage drin. Bei ABB hingegen gibt es keine Grenze, entscheidend ist der Aufwand. Dafür müssen laut Sprecher Lukas Inderfurth «Bewerbung, Wahl und Annahme eines öffentlichen Amtes» vom Vorgesetzten genehmigt werden.

Bei den meisten Firmen gibt es jedoch keine klaren Regeln – meist entscheidet der Vorgesetzte. Bezahlte Abwesenheit aufgrund eines öffentlichen Amtes, etwa als Gemeindepräsident, ist noch nicht einmal bei allen Arbeitgebern vorgesehen. So gaben Rieter, Migros und Coop auf Anfrage an, dass das bei ihnen nicht möglich sei.

Einige Arbeitgeber gehen aber auch deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus. Die ZKB gewährt ihren Mitarbeitenden auf Antrag für kirchliche, soziale oder kulturelle Engagements gleich viel freie Tage wie für ein politisches Amt. Die Post fördert den Behindertensport mit bis zu zwei Wochen bei anerkannten Leitungs- und Betreuungsaufgaben. Und Coop gewährt sämtlichen Angestellten eine Woche für Jugendarbeit. Bei der UBS kann man zwei Tage für gemeinnützige Aktionen einsetzen, bei Google und CS einen Tag. (aba)

Nächsten Sonntag ist es wieder so weit. Dann machen viele Mitarbeitenden die Faust im Sack. Dann ist der 1. August. Und weil der Nationalfeiertag dieses Jahr aufs Wochenende fällt, geht der zusätzliche freie Tag flöten.

Und er ist nicht der einzige. Der 2. Januar fiel auf einen Samstag, der 1. Mai ebenso, und auch der 25. und der 26. Dezember werden an einem Wochenende sein. Statt 11,5 gibt es dieses Jahr im Kanton Zürich bloss 6,5 Feiertage. Das macht 2010 zu einem Arbeitgeberjahr. Im Schnitt fallen pro Jahr 252 Arbeitstage an. 2010 werden es 255 sein. Der Fairness halber sei erwähnt: Es geht auch anders. 2007 waren es nur 250 Tage. Oder wie Migros-Sprecherin Olivia Luginbühl es ausdrückt: «Im Mehrjahresvergleich wird die Situation wieder ausgeglichen, da es immer wieder Jahre mit umgekehrter Konstellation gibt.»

Es geht nicht um die «Würdigung eines Ereignisses»

Für die meisten Arbeitnehmer sind die Feiertage verloren, wenn sie aufs Wochenende fallen. Kaum eine Firma erlaubt ihren Mitarbeitenden, den Tag nachzuholen. Denn, sagt etwa Diego Wider von der ZKB: «Der Sinn von Feiertagen liegt nicht in der Aussetzung der Arbeit und der Erholung, sondern in der Begehung und Würdigung eines besonderen Ereignisses.» Und das sei auch am Wochenende problemlos möglich. Coop argumentiert: «Wir haben also die gleichen Öffnungszeiten zu gewährleisten wie üblich.»

Nur vereinzelt geben sich Firmen grosszügiger – vor allem um die Weihnachtsfeiertage herum. Bei Siemens, mit 6400 Stellen einer der wichtigsten industriellen Arbeitgeber der Schweiz, ist der 24. Dezember seit kurzem ein offizieller Feiertag. Bei Swiss Re kommen je nach Konstellation bis zu zwei zusätzliche freie Tage über Weihnachten dazu. Bei Roche und Novartis erhalten die Mitarbeitenden jedes Jahr fünf freie Tage, mit denen der vorverlegte Arbeitsschluss vor Feiertagen abgegolten wird und die für Brücken eingesetzt werden können. Und zwar unabhängig davon, wie die Feiertage tatsächlich liegen.

Pauschal freie Tage

Die grosse Ausnahme sind die SBB sowie die Bundesverwaltung: Beide erlauben ihren Mitarbeitenden, die verlorenen Feiertage zu kompensieren – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Bei den SBB hat das laut Sprecher Roman Marti mit dem Jahresarbeitszeitmodell zu tun, das der Bundesbetrieb kennt: «Den Mitarbeitenden stehen für die gesetzlichen Feiertage grundsätzlich eine fixe Anzahl freier Tage pro Jahr zur Verfügung – unabhängig davon, auf welche Wochentage die Freitage fallen.»

Beim Bund sieht die Personalverordnung explizit vor, dass die fehlenden freien Tage nachbezogen werden. Bei der Stadt Zürich und bei den Verkehrsbetrieben VBZ steht den Angestellten ebenfalls pauschal eine fixe Zahl freier Tage pro Jahr zu.

Statistisch relevant

Auch bei einem anderen Bundesbetrieb hat ein Teil der Angestellten Glück: bei der Post. Zwei Drittel des Personals unterstehen dort dem Arbeitszeitgesetz für Angestellte des öffentlichen Verkehrs. Dieses spricht Zustellern, Chauffeuren und Mitarbeitenden im Schalterdienst sowie in den Brief- und Paketzentren pauschal 62 Sonn- und Feiertage pro Jahr zu. Bei ihnen gehen die Feiertage nicht verloren. Bei allen anderen Post-Angestellten – in der Administration und in den Konzerngesellschaften – ist das nicht der Fall.

Der Unterschied zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerjahren widerspiegelt sich auch in den Resultaten der Firmen. Das Bundesamt für Statistik korrigiert die Wirtschaftsleistung in einem Jahr wie 2010 bevor die Arbeitsproduktivität errechnet wird. Dieses Jahr um etwa minus 1,5 Prozent. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.07.2010, 10:58 Uhr

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27 Kommentare

Max Affolter

27.07.2010, 20:28 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Die Lösung der hier genannten öffentlichen Betriebe in der Schweiz ist skandalös und ein weiteres Beispiel für die Verschwendung von Steuergeldern. Man muss die Parteien wählen, die sich um eine Verkleinerung des Staates kümmern. Antworten


Martin Roth

27.07.2010, 15:49 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Da die Bundesverwaltung sowohl Stellen in katholischen als auch in reformierten Kantonen (neben Stellen im Ausland) anbietet, ist es nichts als Recht, wenn eine EINHEITLICHE Regelung besteht. Sonst hätten die Bundesangestellten (Beamte gibt es schon lange nicht mehr) in den katholischen Kantonen fast eine Woche mehr Ferien als die Kollegen ennet der Kantonsgrenze. Die Regelung hat Vorbildcharakter Antworten



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