Wann erbt das Kuckuckskind?
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1. Wir sind ein kinderloses Ehepaar. Mein Mann hat mich mit einer anderen Frau betrogen und hat nun ein Kind mit ihr. Dieses ist nicht erbberechtigt, oder?
Doch, auch Kuckuckskinder sind erbberechtigt wie andere Kinder auch. Nachkommen sind pflichtteilgeschützte Erben, das Kind erbt die Hälfte des Nachlasses des Ehemannes, kann aber im Testament auf den Pflichtteil gesetzt werden.
2. Meine ledige, kinderlose Schwester hat mir per Testament das ganze Vermögen vermacht. Ich bin verheiratet, habe einen Sohn. Wer bekommt das Erbe, wenn ich
vor meiner Schwester sterbe? Unsere Eltern leben nicht mehr.
Wenn Sie als eingesetzter Erbe den Erbgang nicht erleben, gilt das Testament nicht mehr. Es kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Das bedeutet: Sind noch andere Geschwister vorhanden, geht das Erbe zu gleichen Teilen an die Geschwister. An die Stelle von bereits vorverstorbenen Geschwistern treten deren Nachkommen. Das heisst, Ihr Sohn bekäme den Anteil, der Ihnen gemäss Erbrecht zusteht.
3. Kann meine Schwester vorsorgen, um die gesetzliche Erbfolge zu verhindern?
Ja, sie kann im Testament einen oder mehrere Ersatzerben bestimmen für den Fall, dass Sie vor ihr sterben sollten.
4. Sind Geschwister pflichtteilberechtigt?
Nein, die Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
5. Kann ich mein Testament auf dem Computer schreiben?
Nein, ein Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ist ein Teil auf dem Computer oder von jemand anderem geschrieben, ist mindestens dieser Teil ungültig.
6. Kann ich das Testament selber schreiben, oder muss ich zum Notar?
Jede urteilsfähige und mündige Person kann ein handgeschriebenes Testament verfassen. Es muss datiert und unterschrieben sein. Der Wortlaut muss verständlich sein. Um Schwierigkeiten zu verhindern, empfiehlt es sich, das Testament fachlich überprüfen zu lassen. Einen solchen Dienst bieten Rechtsanwälte und Notare an.
7. Was ist ein öffentliches Testament?
Ein öffentliches Testament kann unter Mitwirkung einer Urkundsperson – wie zum Beispiel eines Notars – und zweier unabhängiger Zeugen aufgesetzt werden. Diese bestätigen in der Urkunde die Urteilsfähigkeit automatisch.
8. Ist ein öffentlich beurkundetes Testament mehr wert als ein handgeschriebenes?
Nein, beide Testamentsarten sind gleichwertig. Beim handgeschriebenen Testament entfällt die Notariatsgebühr. Es ist daher viel günstiger als ein öffentliches Testament.
9. Was ist der grosse Vorteil eines Testaments gegenüber einem Erbvertrag?
Das Testament kann im Gegensatz zum Erbvertrag jederzeit einseitig widerrufen werden.
10. Wo sollte das Testament hinterlegt werden?
Das Testament kann bei Ihrer Einwohnergemeinde abgegeben werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Testament bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen.
11. Können wir als Ehepaar zu zweit unser Testament verfassen?
Nein, Ehepartner müssen je ein eigenes Testament verfassen. Gemeinsame Testamente sind in der Schweiz ungültig.
12. Ich verlange in meinem Testament, dass mein Konkubinatspartner den gesamten Nachlass bekommt und meine noch lebenden Eltern nichts. Nachkommen habe ich keine. Klappt das?
Nein, wenn Sie keine Nachkommen haben, kommen die Eltern in den Genuss eines Pflichtteils. Sie können die Eltern lediglich auf den Pflichtteil setzen und den restlichen Betrag, die sogenannte verfügbare Quote, dem Lebenspartner zukommen lassen.
13. Wen kann der Erblasser enterben?
Enterben können Sie nur Erben, die einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben. Das sind der überlebende Ehepartner, die Nachkommen und unter Umständen auch die Eltern.
14. Wann kann ich jemanden enterben?
Die Hürde für eine Enterbung ist hoch angesetzt. So muss der Erbe gegen den Erblasser oder eine diesem nahestehende Person ein schweres Verbrechen begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt haben. Der Sohn, der beispielsweise seine Mutter umgebracht hat, kann von seinem Vater enterbt werden.
15.Muss der Grund der Enterbung im Testament genannt werden?
Ja.
16. Kann ich mein Kind bei Unverträglichkeiten in der Familie enterben?
Nein. Verlangt sind schwerwiegendere Gründe. Nur wenn ein im Gesetz genannter Enterbungsgrund vorliegt und dieser dann zusätzlich noch im Testament ausdrücklich genannt wird, ist eine Enterbung möglich.
17. Wirkt die Enterbung gegenüber dessen Nachkommen?
Nein.
18. Unsere Tochter hat ein Startkapital bekommen, um selbstständig eine Boutique zu führen. Was ist bei zu Lebzeiten bezogenen Leistungen vorzukehren?
Es empfiehlt sich, das Geld, das Ihre Tochter bekommen hat, ausdrücklich als Erbvorbezug oder als Schenkung zu deklarieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Eltern alle ihre Kinder gleich behandeln und nicht das eine oder andere durch Schenkungen zu Lebzeiten bevorzugt. Wird also der Tochter das Startkapital ohne weitere Vereinbarung zur Verfügung gestellt, hat sie sich den Betrag im Erbfall auf ihren Anteil anrechnen zu lassen.
19. Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Wie kann ich meine Ehegattin meistbegünstigen?
Die maximale Meistbegünstigung erreicht man mit einem Ehevertrag, in dem bereits güterrechtlich der volle Vorschlag dem überlebenden Ehegatten zugewiesen wird. Am besten kombiniert man diesen mit einem Erbvertrag, in dem die freie Quote dem überlebenden zugewiesen wird. Für Ehe- und Erbverträge braucht es einen Notar. (Berner Zeitung)
Erstellt: 17.01.2012, 07:54 Uhr
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