Im US-Steuerstreit gibt es nur schmerzhafte Lösungen
Peter Jost
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Wenn es darum geht, die eigenen Interessen zu verfolgen, sind die USA nicht zimperlich. Die Schweiz hat dies schon mehrfach zu spüren bekommen. Kontinuierlich haben die amerikanischen Straf- und Steuerbehörden im seit 2008 schwelenden Steuerstreit den Druck auf die Schweizer Banken erhöht. Dieser Druck wurde zuletzt so gross, dass am Freitag mit der St. Galler Wegelin&Co. die älteste Schweizer Bank aus Angst vor exorbitanten US-Bussen ihre Selbstständigkeit aufgeben und sich in die rettenden Arme der Raiffeisen-Gruppe flüchten musste.
Mit der Lieferung von anonymisierten Bankdaten, welche das Finanzdepartement am Dienstag bestätigte, hat der Konflikt mit den amerikanischen Behörden einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Entsprechend heftig und kritisch fielen die Reaktionen quer durchs politische Spektrum aus. Eine gewisse Verblüffung kann man bei der Analyse dieser Reaktionen allerdings nicht verbergen. So überraschend kommt der Datentransfer nämlich nicht. Bereits seit Ende letzten Jahres stand fest, dass die Schweizer Behörden gewillt waren, Zehntausende von verschlüsselten Bankdatensätzen an die US-Behörden zu liefern. Den Boden dafür vorbereitet hatten US-Klagen gegen insgesamt elf Schweizer Banken, darunter die Credit Suisse, die Zürcher Kantonalbank oder die bereits erwähnte Privatbank Wegelin&Co.
Aus dem Schlamassel, in das sich die Schweizer Banken mit ihren undurchsichtigen Geschäften mit US-Steuerhinterziehern gebracht haben, gibt es ganz offensichtlich nur schmerzhafte Auswege. Die Frage ist bloss, bei welcher Strategie die Schmerzen erstens erträglich und zweitens rasch ausgestanden sind. Aus Schweizer Sicht im Vordergrund steht aktuell zu Recht eine Globallösung, also eine Art Ablasshandel, bei dem sich die Schweizer Banken mit einer Pauschalzahlung in Milliardenhöhe von den Sünden der Vergangenheit loskaufen könnten. Alles steht und fällt allerdings mit dem Willen der USA, zu einer solchen Lösung Hand zu bieten. Und dieser Wille dürfte massgeblich von der Höhe der in Aussicht gestellten Ablasszahlung abhängen.
Mail: peter.jost@bernerzeitung.ch
Diskussion: blog.bernerzeitung.ch/leserblog (Berner Zeitung)
Erstellt: 01.02.2012, 07:31 Uhr
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