Wer zu Unrecht betrieben wird, soll dafür nicht mehr büssen
Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 02.02.2012 102 Kommentare
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Sollen Betreibungsämter künftig vor der Ausstellung eines Zahlungsbefehls zumindest oberflächlich prüfen, ob die Forderung besteht?
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Ob bei der Wohnungssuche, Stellenbewerbungen oder einem Kreditantrag für ein neues Auto: Ein Eintrag im Betreibungsregister besiegelt meist das Ende aller Träume. Von den jährlich über zwei Millionen Betreibungen sind nicht alle gerechtfertigt – und dennoch haben sie einschneidende Konsequenzen für die Betroffenen.
Nun schickt sich die Rechtskommission des Nationalrats an, das Problem zu entschärfen. Die Kommission brütet heute zum zweiten Mal über einer parlamentarischen Initiative von FDP-Ständerat Fabio Abate, der eine rasche Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle fordert. Es geht um einen helvetischen Sonderfall: Für die Einleitung einer Betreibung genügt hierzulande nämlich ein blosses Begehren an das Betreibungsamt. Ob die Forderung tatsächlich besteht, prüft das Betreibungsamt nicht. Auch Belege sind keine nötig. Stattdessen erfolgt umgehend ein Eintrag im Betreibungsregister. Das öffnet schikanösen Betreibungen Tür und Tor. «Das heutige System wird oft missbraucht», sagt Abate. Den Betroffenen entstünden dadurch beträchtliche Schwierigkeiten.
Die Betreibung ist billig
Abate denkt nicht nur an Mieter und Arbeitnehmer. Der Tessiner Rechtsanwalt sorgt sich auch um die Wirtschaft: «Die Betreibung wird zusehends zum Instrument, um Konkurrenten im Wirtschaftsleben zu schädigen.» Es komme immer häufiger vor, dass potenzielle Konkurrenten im Rahmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand mit Betreibungen eingedeckt würden. Oder dass via Betreibung versucht werde, die Beteiligung eines anderen Unternehmens an einem Konsortium zu verhindern. «Ein Eintrag im Betreibungsregister beschädigt die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens», so Abate.
Stossend an der heutigen Situation ist für Abate vor allem eins: Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt auch bestehen, wenn der Betroffene die missbräuchliche Vollstreckung beim Betreibungsamt stoppen lässt. Eine Löschung kann er nur verlangen, wenn er selber einen Gerichtsprozess anstrengt. «Dies geht ins Geld», sagt Abate. Personen, die aus reiner Schikane eine Betreibung einleiten, müssten dem Betreibungsamt bloss ein paar Hundert Franken vorschiessen. Der unbescholtene Bürger hingegen habe für ein Gerichtsverfahren schnell beträchtliche Summen vorab zu zahlen.
Breiter Konsens zeichnet sich ab
Bislang kam der Ruf nach einer Neuregelung jeweils von der Linken. Zuletzt scheiterte 2007 ein Vorstoss aus den Reihen der SP. Die Sozialdemokraten verlangten, dass missbräuchliche Betreibungen aus dem Register gelöscht werden. Nun zeichnet sich ein breiter Konsens ab. Die Rechtskommission des Nationalrats hat Abates Vorstoss in einer ersten Runde ohne Gegenstimme gutgeheissen. Auch die Rechtskommission des Ständerats winkte das Begehren durch. Skeptisch zeigte sich einzig das Bundesamt für Justiz (BJ).
An den Vorbehalten hat sich nichts geändert, wie David Rüetschi vom BJ sagt. Zwar anerkennt auch Rüetschi, dass das heutige System in Einzelfällen zu unbefriedigenden Lösungen führe. Betreibungen für Forderungen, die gar nicht bestehen, seien aber selten. Zudem sei es schwierig, Alternativen zur bestehenden Regelung zu finden.
FDP-Ständerat Abate regt als Alternative einen eigentlichen Systemwechsel an: Die Betreibungsämter sollen künftig vor der Ausstellung eines Zahlungsbefehls zumindest oberflächlich prüfen, ob die Forderung besteht. Stefan Broger, Präsident der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten, winkt ab. «Der Vorschlag ist nicht praxistauglich.» Es gehe nicht an, den Betreibungsbeamten zum Richter zu machen. Zudem schiesse der Vorschlag übers Ziel hinaus. «Wegen Einzelfällen das ganze System infrage zu stellen, ist falsch.» Statistische Erhebungen zum Ausmass der missbräuchlichen Betreibungen gibt es aber nicht.
Rückzug gegen Bezahlung
Glücklich mit der aktuellen Situation sind allerdings auch Broger und Rüetschi nicht. Für sie liegen die Probleme aber bei jenen Firmen, die mit den Schwächen des Systems Geld verdienen. «Viele Firmen lassen sich den Rückzug einer Betreibung vergolden», sagt Broger. Konkret: Die Unternehmen offerieren Kunden, die eine Rechnung nicht bezahlt haben, gegen einen Aufpreis den Rückzug der Betreibung. Die Swisscom etwa verlangt 80 Franken. Die Folge dieses Kuhhandels ist laut Rüetschi fatal: «Der Betreibungsregisterauszug vermittelt einen falschen Eindruck. Auch wer mehrfach zu Recht betrieben worden ist, steht wieder mit reiner Weste da.»
Ob eine Forderung tatsächlich besteht, prüft das Betreibungsamt nicht. Stattdessen erfolgt ein Eintrag im Register. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.02.2012, 07:53 Uhr
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102 Kommentare
Ist die Schuld getilgt hat der Gläubiger die Betreibung kostenlos zurückzuziehen. Alles andere ist nicht nur ungerechtfertigt, sondern Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches. Das Problem: Die Staatsanwaltschaften treten zu Unrecht gegen solche Missstände nicht ein und schon gar nicht, wenn es sich um eine grössere Firma wie die Swisscom handelt. Faule Ausrede: Hätten sie zur rechten Zeit bezahlt! Antworten
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