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«Die Finma hätte agieren müssen»

Interview: Matthias Chapman. Aktualisiert am 02.02.2012 52 Kommentare

Die Finanzmarktaufsicht wusste, dass UBS-Kundengelder auf andere Schweizer Banken flossen. Warum hat sie das nicht verboten? Sie hatte keine Handhabe, so die Finma. Stimmt nicht, sagt eine Expertin.

Ausländische Kunden von der UBS wurden von anderen Schweizer Banken übernommen, was nun zum neuerlichen Ausbruch des Steuerstreits führte: Finanzplatz Schweiz im Visier der USA.

Ausländische Kunden von der UBS wurden von anderen Schweizer Banken übernommen, was nun zum neuerlichen Ausbruch des Steuerstreits führte: Finanzplatz Schweiz im Visier der USA.
Bild: Keystone

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«Man muss als Beaufsichtigter die Finma nicht lieben»: Monika Roth, Dozentin an der Hochschule Luzern, spezialisiert auf Finanzmarktrecht, Bankrecht, Compliance, Corporate Governance sowie Wirtschaftsrecht.

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Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) wusste, dass Gelder vom US-Kundengeschäft der UBS unter anderem auch zu Schweizer Banken überwiesen wurden. Warum hat die Aufsicht dies nicht unterbunden? «Die Rechtslage ist so, dass es auch heute nach Schweizer Recht nicht verboten ist, unversteuerte Gelder entgegenzunehmen. Wir hatten und haben also keine rechtliche Grundlage, ein Verbot auszusprechen. Wir finden es aber unverantwortlich und grobfahrlässig, heute noch wissentlich oder sogar willentlich unversteuerte Gelder entgegenzunehmen», sagte Finma-Geschäftsleitungsmitglied Urs Zulauf jüngst in einem Interview mit der «Finanz & Wirtschaft» (Artikel online nicht verfügbar).

Monika Roth, Professorin an der Hochschule Luzern und Expertin für Finanzmarktrecht, teilt insbesondere die Haltung Zulaufs nicht, die Finma hätte «keine rechtliche Grundlage», wie sie im folgenden Interview darstellt:

Frau Roth, die Finma hat offenbar gewusst, dass Gelder vom US-Kundengeschäft der UBS zu anderen Schweizer Banken überwiesen wurden. Sie sagt aber gleichzeitig, dass sie nicht intervenieren konnte. Was sagen Sie dazu?
Ich teile die Ansicht der Finma nicht. Nach der Untersuchung zum UBS-Geschäft mit Privatkunden in den USA war der aufsichtsrechtliche Befund klar und man sprach von einem existenzbedrohenden Verhalten. Wenn der Finma bekannt war, was andere Banken dann taten – ein Abbild des UBS-Verhaltens von damals – mit dem naiven Befund, sie seien in den USA nicht exponiert, hätte dies von der Finma mit dem Gewährsentzug (Entzug der Erlaubnis für die Geschäftstätigkeit, Anm. der Redaktion) bedroht werden müssen.

Die Finma stellt sich auf den Standpunkt, es sei nicht illegal, unversteuertes Geld anzunehmen. Ist die Aufsicht damit aus dem Schneider?
Es wäre ganz neu für mich, wenn sich die Finma tatsächlich nur noch darauf abstützen würde, was legal ist und was nicht. Dann würde sie ihre seit dem Jahre 1971 gepflegte Gewährspraxis ausser Kraft setzen. Auf die Begründung dieser Praxisänderung bin ich gespannt.

Die Finma sagt, sie hätte die betreffenden Banken auf die Risiken hingewiesen. Reicht das?
Offenbar und leider nicht. Wer sein Verhalten nur daran ausrichtet, ob man belangt würde oder nicht, und zudem ein limitiertes Verständnis der einzuhaltenden Regelkreise – nur Schweizer Recht – manifestiert, gehört nicht in eine Bankführung. Die Finma muss offensichtlich das Damoklesschwert des Lizenzentzugs beziehungsweise der Entfernung von Topleuten öfters in die Hand nehmen.

Liegt die Schuld also bei den Banken?
Ja, sie sind Täter und nicht Opfer der Amerikaner. Sie wussten, was sie taten. Wer seine Bank für fünf Prozent der Assets dem Tod entgegenführt, dem mangelt es an strategischer Kompetenz und dem Verständnis für Non-Compliance (nicht konformes Verhalten, Anm. der Redaktion) als strategisches Risiko.

Hätte die Finma mit den jetzigen Reglementen und Gesetzen die Möglichkeit gehabt, die betreffenden Banken zu stoppen?
Ja, die Generalklausel des Gewährsartikels im Bankengesetz hätte gereicht.

Hätte die Finma den Bundesrat informieren müssen?
Nein; sie hätte agieren müssen.

Haben wir bei der Finanzmarktaufsicht ein strukturelles Problem?
Möglicherweise die Nähe zu den Regulierten. Man muss als Beaufsichtigter die Finma nicht lieben, sondern respektieren und je nachdem fürchten.

(Das Interview wurde schriftlich geführt.) (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.02.2012, 13:59 Uhr

52

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52 Kommentare

Niggi Basler

02.02.2012, 14:10 Uhr
Melden 64 Empfehlung

Die Finma ist genauso nutzlos, wie die Economie Suisse... Antworten


Sven Brügger

02.02.2012, 15:31 Uhr
Melden 33 Empfehlung

Liebe SVP,
Zur Info, die kriminellen Ausländer sind die, welche ihr Geld nicht versteuern.
Bitte behebt dieses Problem doch auch.
Antworten



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