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Der Dissident im Genfer Gefängnis

Von Richard Diethelm, Lausanne. Aktualisiert am 15.06.2011 3 Kommentare

Die Wende in Ägypten hat am Los eines in Genf inhaftierten Mubarak-Gegners nichts geändert. Der psychisch kranke Mann ist seit 2007 als angebliches Sicherheitsrisiko verwahrt.

Kein Kommentar: Micheline Calmy-Rey gestern im Nationalrat.

Kein Kommentar: Micheline Calmy-Rey gestern im Nationalrat.
Bild: Keystone

M. el-Ghanam

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Von Richard Diethelm, LausanneDer Bundesrat gibt sich wortkarg, wenn es um den mysteriösen Fall des 54-jährigen Ägypters Mohamed el-Ghanam geht. «Die Genfer Justizbehörden verfügten seine Verwahrung. Im Sinne der Gewaltentrennung kommentiert der Bundesrat diesen Entscheid nicht», antwortete Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey gestern in der Fragestunde dem Waadtländer Nationalrat Josef Zysiadis. «In der ägyptischen Demokratiebewegung werden Stimmen laut, die erstaunt darüber sind, dass die Schweiz aus unbekannten Gründen einen Gegner des Mubarak-Regimes in Haft hält, der in seinem Land gebraucht werden könnte», schrieb Zysiadis in seiner Anfrage.

Der Oberst Ghanam hatte in den 90er-Jahren die Rechtsabteilung des Innenministeriums in Kairo geleitet, bis er sich mit dem Regime von Hosni Mubarak überwarf. Im Sommer 1999 ersuchte er die Schweizer Botschaft um politisches Asyl. Bern anerkannte den ehemaligen hochrangigen Funktionär als politischen Flüchtling. Der damalige Aussenminister Joseph Deiss setzte sich sogar bei einem Besuch in Kairo dafür ein, dass die ägyptischen Behörden den Dissidenten endlich ausreisen liessen.

Heiliger Krieg in der Schweiz

In der Schweiz angelangt, tat sich der Ägypter zunächst durch öffentliche Kritik am korrupten Herrschaftssystem Mubaraks hervor. Nach den Terroranschlägen durch islamistische «Rucksackbomber» auf Londoner U-Bahn-Züge und einen Doppeldeckerbus im Juli 2005 wandte er sich jedoch dem radikalen Islamismus zu und richtete schwere Vorwürfe gegen das Gastland, das ihm Schutz vor Verfolgung in der Heimat gewährte. So rief Ghanam im Internet zum Heiligen Krieg gegen die Schweiz auf.

Im Nationalrat fürchteten der Walliser SVP-Vertreter Oskar Freysinger und der Solothurner Freisinnige Kurt Fluri deswegen um die innere Sicherheit des Landes. Der Bundesrat blieb nicht untätig. Im Dezember 2005 beschloss die Landesregierung auf Antrag des damaligen Justizministers Christoph Blocher, den Ägypter auszuweisen. Da jedoch kein Land Ghanam aufnehmen wollte, widerrief der Bundesrat im Juli 2006 den Ausweisungsentscheid. Vier Monate später erkannte der Bund dem Regimekritiker aber den Flüchtlingsstatus ab.Die Hasstirade gegen die Schweiz hatte womöglich mit einem Strafverfahren wegen versuchter Tötung zu tun, das in Genf seit Februar 2005 gegen den Ägypter lief. Er soll einen Mann mit einem Messer angegriffen haben.

Angebliche Gefahr für die Sicherheit

Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem ein Gerichtsmediziner Ghanam als «völlig unzurechnungsfähig» eingestuft und eine therapeutische Behandlung in einer geschlossenen Abteilung empfohlen hatte. Gestützt auf dieses Gutachten ordnete die kantonale Strafkammer 2007 die Verwahrung Ghanams an. Seither sitzt er im Sicherheitstrakt des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon und verweigert jeden Kontakt zu Aussenstehenden. Auch zu solchen, die ihm helfen möchten. Amnesty International (AI) bat Ghanam mehrmals um Einsicht in sein Dossier und eine Verbindung zu seinem Anwalt, erhielt aber nie Antwort. «Er hat sich selbst isoliert und nicht einmal seine aus den USA angereiste Schwägerin empfangen», sagt Denise Graf, die den Fall bei AI Schweiz bearbeitet.

Sie sagt, der kranke Mann gehöre nicht in Sicherheitshaft, sondern in eine psychiatrische Klinik oder in die Abteilung für psychisch kranke Häftlinge einer Deutschschweizer Strafanstalt. In der Westschweiz wird die erste solche Einrichtung erst 2013 geöffnet.«Ghanam steht zwar offensichtlich radikalen islamistischen Bewegungen nahe. Aber es gibt keine Anzeichen, dass er sich an deren Aktivitäten beteiligte», sagt der Geschäftsführer der regierungsunabhängigen Weltorganisation gegen die Folter, Eric Sottas. Es sei daher kaum zu rechtfertigen, den Ägypter wegen angeblicher Gefahr für die Sicherheit unseres Land hinter Gitter zu verwahren.Nach dem Sturz Mubaraks wurde Nationalrat Zysiadis bisher nicht direkt von ägyptischer Seite gebeten, sich für die Haftentlassung des einstigen Regimegegners einzusetzen. Ob Diplomaten des «neuen» Ägypten in Bern vorstellig wurden, war gestern weder von der UNO-Mission in Genf noch von der Botschaft in Bern zu erfahren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.06.2011, 22:58 Uhr

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3 Kommentare

Hanspeter Elmer

15.06.2011, 08:22 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Absolut richtig. Wenn hier einer das Gefühl hat, er müsste den heiligen Krieg gegen die Schweiz ausrufen, dann gehört er verwahrt. Im übrigen erstaunt es nicht, dass solche Typen aus dem linksgrünen Lager noch Unterstützung erhalten. Die Herren Vischer und Müller laden ja sogar Terroristen der Hamas in die Schweiz ein oder besuchen Sie im Gaza-Streifen. Und das als Mitglied/Präsident der APK... Antworten


Bart Wakker

15.06.2011, 07:36 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Genf hat anscheinend geld genug um eine psychisch kranke person, der noch nie tatsächlich etwas gemacht hat, zu verwahren? Antworten



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