Region
Bei 80 km/h alles unter Kontrolle
Das sagt das Gesetz
Auf Nebenstrassen legal: Das Strassenverkehrsrecht bezeichnet alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel, die ausschliesslich durch die Körperkraft des Benutzers angetrieben werden, als «fahrzeugähnliche Geräte» — klangvoll abgekürzt «fäG».
Dazu gehören unter anderem Inline-Skates, Rollschuhe, Mini-Trottinette oder Rollbretter. Nicht zu den fäG zählen hingegen Fahrräder und Invalidenfahrstühle.
Natürlich gelten auch für die fäG Verkehrsregeln. So dürfen sie etwa nur auf für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen, Radwegen und der Fahrbahn von Begegnungs- und Tempo-30-Zonen benutzt werden. Wenn Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist, dürfen allerdings auch Nebenstrassen befahren werden. Auf Hauptstrassen dürfen fäG nicht eingesetzt werden. Wer nachts oder bei schlechter Sicht mit einem fäG unterwegs ist, muss sich oder sein Gerät mit Licht ausrüsten.
Beim Benützen von fäG müssen zudem Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Besonderheiten der jeweiligen Geräte angepasst werden. Wer diese Regeln nicht beachtet, muss mit einer Busse von bis zu 30 Franken rechnen.
So sieht Manuel Carusone ohne Helm aus. (Bild: Markus Hubacher)
Die Nebenstrasse, auf der Manuel Carusone letzten Sommer in der Umgebung von Thun auf seinem Longboard hinunterfuhr, war nur schwach befahren. Der 17-jährige Downhill-Skateboarder war mit dem Rollbrett auf einer langen Geraden mit geschätzten 80 km/h unterwegs, als ihn ein Auto überholte. «Der Autofahrer fuhr viel zu schnell», sagt Carusone, der sich in jenem Moment noch nichts Böses dachte.
Kaum hatte ihn das Auto aber überholt, sah er plötzlich die Bremslichter aufleuchten. Reflexartig stemmte Carusone seinen Fuss auf den Boden. Mit dieser Bremstechnik kam er noch rechtzeitig zum Stillstand – doch der Schreck war gross. Das grundlose Ausbremsen des Autofahrers hätte Manuel Carusone das Leben kosten können.
Im Bremsen geübt
Einen solchen Adrenalinstoss wie damals verspüre er beim Ausüben seiner Sportart normalerweise nicht, sagt der KV-Lehrling aus Thun. «Ich suche nicht das Risiko», sagt er. Im Gegenteil: «Im Training gehe ich nie an meine Grenzen, da habe ich immer alles unter Kontrolle.» Der Downhill-Skateboarder sieht sich nicht als lebensmüden Kamikazen. Wie der Vorfall vom letzten Sommer zeigt, kann er mit seinem Rollbrett tatsächlich innert nützlicher Frist bremsen. «Das Bremsen erfordert eine ausgefeilte Technik», erklärt Carusone. Diese habe er auf verkehrsfreien Strecken stundenlang geübt. Um keine unnötigen Gefahren einzugehen, gehört für ihn die vorgängige Streckenbesichtigung ebenso dazu wie das Tragen einer Leuchtweste. Wenn es dennoch einmal zu einem Sturz kommt, schützen ihn Lederkombi, Rückenprotektor, Helm und spezielle Handschuhe, an die er ein Plastikbrett geschraubt hat, vor Schürfwunden und gröberen Verletzungen.
An Weltcuprennen dabei
Mehr als das Tempobolzen gefällt Manuel Carusone das Gefühl, wenn er sich auf dem Longboard durch die Kurven schlängelt. «Nach einer Downhill-Fahrt fühle ich mich immer ganz ruhig», sagt der Extremsportler. Wenn er auf dem Brett steht, zählt für ihn nur der Moment, seine Aufmerksamkeit ist völlig auf die Strasse und die Bewegung gerichtet. Er könne sich gut fokussieren, sagt er.
Das gilt auch für seine Arbeit auf der Finanzabteilung der Gemeinde Uetendorf, wo er bald das zweite Lehrjahr abschliesst. Es ist nun die dritte Saison, in der er auf dem Skateboard Rennen bestreitet. Der Viertplatzierte der letztjährigen «Burning Wheels Tour», einer Wettkampf- Serie von verschiedenen Skateboard-Renndisziplinen in der Schweiz, kaufte sich vor knapp vier Jahren sein erstes Skateboard, auf dem er vorerst verschiedenste Tricks übte.
Als er dann an einem Downhill-Rennen in der Umgebung von Thun als Zuschauer dabei war, packte ihn das Wettkampfvirus. Im Juli wird der 17-Jährige in Deutschland sein erstes Weltcuprennen bestreiten.
Gemäss Gesetz gefahren
Bis zum Weltcup will Carusone so oft es geht trainieren. Weil unter der Woche die Strassen zu stark befahren sind, beschränkt sich das Training auf das Wochenende. Obwohl ihn andere Verkehrsteilnehmer nicht stören, ist er dennoch auf deren faires Verhalten angewiesen.
Das Ausbremsmanöver des Autofahrers letzten Sommer hat ihm diesbezüglich zu denken gegeben. Carusone: «Wahrscheinlich handelte der Täter aus dem Irrglauben, ich würde mich illegal verhalten.» Das sei jedoch nicht der Fall, meint der Skateboarder. Denn laut dem Gesetz für fahrzeugähnliche Geräte (vgl. Kasten) ist das Befahren von Nebenstrassen erlaubt, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist. Dennoch wurde Carusone auch schon von der Polizei aufgehalten. Nachdem der 17-Jährige den Ordnungshüter über das Gesetz belehrt hatte und mit ihm einig wurde, dass er auf einer Nebenstrasse unterwegs war, durfte der Skateboarder dann allerdings ungebüsst weiterrollen. (Thuner Tagblatt)
Erstellt: 04.05.2010, 09:42 Uhr
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