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Bordell-«Chefinnen» zu Geldstrafen verurteilt

Aktualisiert am 14.05.2009

Das Kreisgericht Aarberg hat zwei Frauen wegen Gehilfenschaft und Förderung von Prostitution zu Geldstrafen verurteilt.

Tristes Gebäude: Das umstrittene «Penthouse 69» an der Bielstrasse in Lengnau.

Olivier Gresset/BT (archiv)

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In ihrer Urteilsbegründung rollt Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner die Geschichte noch einmal auf: Dass das «Penthouse 69» in Lengnau ein Bordell war, haben die beiden Frauen aus Bulgarien und der Slowakei gewusst. Sie wussten um die menschenverachtenden Arbeitsbedingungen der 28 Prostituierten. Dass diese im Zeitraum von April bis Dezember 2005 gefangen gehalten, zur Prostitution gezwungen und finanziell ausgebeutet wurden. Das «Penthouse 69» wurde von der Polizei ausgehoben, die beiden Zuhälter im letzten Februar zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt.

Überwacht und gezählt

Die beiden Frauen B. und O. galten bei den Prostituierten als «die Chefinnen». Sie haben dabei geholfen, die Frauen zu überwachen, haben gezählt, wie oft und wie lange die Frauen ihre Freier in den Zimmern bedienten und wie viel Alkohol diese dabei konsumierten. Sie haben auch mitbekommen, wie Männer herkamen, die junge Frauen für Beträge zwischen 1000 und 1500 Franken verkauften. Deshalb sieht das Gericht die Tatbestände der Gehilfenschaft und Förderung der Prostitution als bewiesen an und verurteilt B. und O. zu bedingten Geldstrafen von 4500 und 8000 Franken.

Zugleich auch Opfer

B. erhält die höhere Strafe, weil sie aktiv mitgeholfen habe, dass ein Menschenhändler aus der Slowakei seine «Ware» im Lengnauer Bordell verkaufte. Denn B. ist Slowakin und trug mit ihren Übersetzungsdiensten zur Verständigung zwischen Käufer und Verkäufer bei. Deshalb spricht sie das Gericht auch der Gehilfenschaft zum Menschenhandel schuldig, sieht sie gleichzeitig aber auch als Opfer.

«Physisch und psychisch abhängig» soll zumindest O. von ihrem Freund gewesen sein, wie Fürsprecher Rolf Räz im Plädoyer ausführt. Ein Gefühl zwischen Angst und Liebe hat B. zuerst davon abgehalten, der Polizei die Wahrheit zu sagen. (bj/bz)

Erstellt: 14.05.2009, 13:27 Uhr

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