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Rausschmiss: Diskriminierungs-Vorwürfe gegen Berner Club

Von Beat Rüdt. Aktualisiert am 12.03.2009 24 Kommentare

Es war ein gemütliches Zusammensitzen unter Arbeitskollegen, bis der Security-Mann kam: Weil er «nur» eine B-Bewilligung hat, musste ein ausländischer Staatsbürger das Art Café um 22.00 Uhr verlassen.

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«Um 22.00 Uhr kam ein Bronco und wollte von allen am Tisch den Ausweis sehen», erzählt der Betroffene*, der seit achteinhalb Jahren in der Schweiz lebt. Er habe ihm seinen Führerschein gezeigt, weil er gedacht habe, es gehe um das Alter. Der Sicherheitsmann habe dann aber nachgefragt, was er für eine Aufenthaltsbewilligung habe. «Als ich im sagte, dass ich einen B-Ausweis habe, hat er mich freundlich gebeten, das Lokal zu verlassen.»

Erstaunt verlangte der Weggewiesene nach der verantwortlichen Person und kam mit der Schichtleiterin ins Gespräch. Doch auch diese bestätigte, dass er sich auf Anweisung der Geschäftsleitung nach 22 Uhr nicht mehr im Art Café aufhalten dürfe. So endete der Abend für den europäisch aussehenden Besucher, der mit einer Schweizerin verheiratet ist, vorzeitig. Jetzt erwägt er eine Anzeige.

Bekannte Praktiken

Es ist nicht das erste Mal, dass Clubs in Bern mit fragwürdigen Praktiken beim Wegweisen von Gästen auffallen: Im vergangenen Jahr veröffentlichte «20Minuten» eine Liste mit mutmasslichen «Apartheid-Clubs». Das «Art Café» wird darin explizit erwähnt.

Im Herbst 2006 berichtete die Berner Zeitung ausführlich über den Fall eines Schwarzen, dem der Einlass in mehrere Lokale verweigert wurde. In diesem Zusammenhang äusserte sich auch ein Angestellter der Sicherheitsfirma «Broncos Security», dass er nur Leute mit C-Ausweis oder Schweizer Pass in den Club einlassen dürfe, für den er arbeite (siehe Links).

Könnte eine Anzeige wert sein

Falls sich die Vorgänge wie vom Opfer beschrieben zugetragen haben, könnte der Vorfall eine Anzeige wert sein, stellt Doris Angst, Geschäftsführerin der Kommission gegen Rassismus fest. Artikel 216bis des Strafgesetzbuches verbiete, eine öffentlich angebotene Leistung zu verweigern. Der relevante Absatz besagt: «Wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.» Da es sich um ein Offizialdelikt handle, wäre eine Strafverfolgung zwingend. Der Richter werde untersuchen müssen, ob die Verweigerung auf Grund des Aufenthaltsstatus B sachlich begründbar oder eine Diskriminierung gewesen sei.

Sicherheit der Besucher gewährleisten

«Aufgrund von massiven Vorfällen waren wir gezwungen, die Sicherheitsstandards zu erhöhen. Wir müssen die Sicherheit in unseren Betrieben gewährleisten können», wehrt sich Ralph Jansen, Geschäftsführer der Jansen Gastronomie, zu der das Art Café gehört. «Das tut mir wirklich leid. Wenn Leute getroffen werden, die unbeteiligt sind, ist das nicht in unserem Sinn.»

Die involvierte Broncos Security wollte zum Vorfall keine Stellung nehmen.

* Der Betroffene ist der Redaktion namentlich bekannt. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 12.03.2009, 17:00 Uhr

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24 Kommentare

Peter Gertsch

12.03.2009, 16:25 Uhr
Melden

wer schon einmal eine schlägerei mit ausländern erlebt hat, wird volles verständnis für das vorgehen haben. es ist nun einmal so das überwiegend ausländer ein brandherd im ausgang sind. Antworten


Markus Brunner

12.03.2009, 17:02 Uhr
Melden

Was ist das für ein blöder Kommentar? Muss man unbedingt von Neonazis verprügelt werden um zu merken, dass eine Schweizer Faust genauso schmerzhaft ist? Es geht doch darum, dass in anderen Städten oder Gemeinden keine solchen Kontrollen durchgeführt werden. Haben die deswegen mehr Probleme mit Ausländern? Nein! Antworten




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