Archiv 4.8.2006: Rassismus-Vorwurf an Barbetreiber
Von Pascal Schwendener. Aktualisiert am 12.03.2009
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Es war ein warmer Sommerabend, als Gérard M.* in die Stadt ging, um ein Feierabendbier zu trinken. «Doch als ich in die Cuba Bar wollte, wurde ich von drei Türstehern gestoppt», erzählt der Wissenschaftler von der Elfenbeinküste. Die Begründung: Er habe keinen Mitgliederausweis. «Merkwürdig war, dass ich gemeinsam mit einem anderen Schwarzen hängen blieb, während alle Weissen rein gingen, ohne ein Laisser-passer zu zeigen.» M. findet dafür nur eine mögliche Erklärung: «Mir wurde der Eintritt verweigert, weil ich schwarz bin.»
Niedergeschlagen wechselte M. die Strassenseite und ging zur Quasimodo Bar. Doch da widerfuhr ihm innerhalb von einer halben Stunde noch einmal dasselbe.
Klubbetreiber wehren sich
Immer wieder gibt es Meldungen, wonach Gäste in Berner Klubs aufgrund ihrer Rasse oder Staatszugehörigkeit abgewiesen werden. Die Vorwürfe werden von den Klub-Betreibern allerdings unisono zurückgewiesen. Die Selektion an der Türe diene lediglich dazu, Unruhestifter, Minderjährige und Leute in unangebrachter Kleidung draussen zu halten. Und so wehrt sich auch Cuba-Bar-Geschäftsführer Samuel Guven gegen den Vorwurf, seine Einlasskriterien seien rassistischer Art. «Das höre ich alle paar Monate wieder», sagt er. «Aber da ist nichts dran.» In seinem Lokal würden Menschen jeglicher Hautfarbe arbeiten und Gäste jeglicher Hautfarbe willkommen geheissen. Wenn jemand abgewiesen werde, dann nur, weil das Lokal voll sei. «Und in diesem Fall haben Stammgäste einfach Vorrang.»
«Keine Asylbewerber»
Etwas anders tönt es bei den Leuten an der Front. Pesche Widmer, Geschäftsleiter des bekannten Berner Sicherheitsdienstes Broncos Security, betont zwar, dass seine Leute nie nach rassistischen Kriterien «aussiebten». Vielmehr achteten sie darauf, dass Kleidung und Gebaren der Gäste dem Lokal angemessen seien. Einzelne seiner Arbeitgeber legten aber auch noch andere Massstäbe an: «Manche wollen keine Asylbewerber in ihrem Lokal», sagt Widmer, und das sei auch «legitim». Schliesslich könne so einigermassen sichergestellt werden, dass die Gäste mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut seien, «dass sie wissen, wie man sich aufführt und sich gegenüber dem anderen Geschlecht verhält». Einige Klubbetreiber hätten darum die Weisung erlassen, «dass wir nur Leute mit C-Ausweis und höher reinlassen sollen». Widmer sieht da keine Probleme. «Das funktioniert rechtlich», sagt er.
«Nach Gesetz verboten»
Doris Angst von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ist sich da nicht so sicher: «Ich finde diese Praxis fragwürdig und in der Grundhaltung diskriminierend», sagt sie. Überrascht ist sie von der Ausweiskontrolle an Disco-Türen allerdings nicht. Aufgrund solcher Meldungen habe die Kommission im Juni eine Mitteilung an die Medien versandt. Titel: «Rassendiskriminierende Einlassverweigerungen in Discos, Bars und Nachtklubs». Darin steht: «Die EKR beobachtet die diskriminierenden Einlassbeschränkungen mit Sorge. Diese sind nach der Rassismusstrafnorm verboten.» Von den Untersuchungsbehörden verlangt die Kommission eine vermehrte Aufmerksamkeit bezüglich dieser Form von Rassendiskriminierung. Dass es zwischen 1995 und 2002 bloss zu fünf Strafverfahren wegen solcher Verstösse gekommen sei, stehe nämlich in einem «grossen Missverhältnis zur Realität». Dieser Ansicht ist man auch bei der Berner Organisation «Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus». «Wir haben im letzten Jahr in der Stadt sechs heikle Fälle dokumentiert», sagt Giorgio Andreoli. «Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.» Er fordert eine Erhöhung der Sensibilität bei den Behörden, eine intensive Schulung der Angestellten von Sicherheitsfirmen sowie eine Förderung des Dialogs zu Rassismus unter den Klubbesitzern. (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.03.2009, 14:18 Uhr
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