«Die aktuellen UBS-Schlagzeilen machen klar, dass die Notwendigkeit der Einsetzung einer PUK an Aktualität nicht verliert»: SP-Nationalrätin Ursula Wyss.
Der Nationalrat befürwortet die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur UBS-Affäre. Er hat mit 123 zu 39 Stimmen bei 19 Enthaltungen einen entsprechenden Vorstoss von SP, Grünen und SVP angenommen.
Es handelt sich lediglich um einen Grundsatzentscheid. Die Linke und die SVP führten diesen herbei, weil der eigentliche Entscheid zur Einsetzung einer PUK erst in der Sommersession fallen kann. Das Büro des Ständerates hatte darauf bestanden, den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zur UBS-Affäre abzuwarten.
FDP, CVP und BDP lehnten die Motion ab. Sie warfen der Linken und der SVP Zwängerei vor. Bei ihrem Vorstoss handle es sich um ein reines «Frustrationsventil», kritisierte Gabi Huber (FDP/UR). Der Entscheid über die Einsetzung einer PUK werde dadurch nicht beschleunigt.
Die Vertreter von FDP und BDP betonten, dass eine PUK immer noch eingesetzt werden könne, wenn der GPK-Bericht Fragen offen lasse. Für die CVP-Fraktion hielt Brigitte Häberli (CVP/TG) fest, die CVP stelle sich nicht gegen die Einsetzung einer PUK, erachte aber die Motion als überflüssig.
Ursula Wyss (SP): «Die aktuellen UBS-Schlagzeilen machen klar, dass die Notwendigkeit der Einsetzung einer PUK an Aktualität nicht verliert. Von den exorbitanten Boni bis hin zur aktuellen Ankündigung der UBS, sie wolle an der nächsten Generalversammlung Decharge für die alte Managerriege beantragen, als wäre nichts geschehen. Ospel, Kurer, Rohner, all diejenigen, welche für das Debakel verantwortlich sind, an dem der Staat, an dem die Wirtschaft, an dem die Steuerzahlenden heute noch massiv zu leiden haben - all diesen Verantwortlichen will die UBS jetzt also den Blankoscheck ausstellen, damit sie ja nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können.»
Vor der Debatte:
SP, SVP und Grüne wollen eine reglementskonforme Lösung gefunden haben, um noch in dieser Session die PUK-Debatte führen zu können. Statt eines Ordnungsantrages haben die drei Fraktionen eine Motion eingereicht, mit der sie die Einsetzung einer PUK fordern. Das Büro des Nationalrats beantragt mit 9 zu 4 Stimmen die Annahme der Motion. Seit 15 Uhr wird im Nationalrat darüber debattiert.
Eingereichter Original-Text der Motion:
Gestützt auf den Artikel, 120ff. des Parlamentsgesetzes (ParlG) wird das Büro des Nationalrates beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf für einen Bundesbeschluss zur Einsetzung einer PUK gemäss den Artikeln 163ff. ParlG vorzulegen.
Es wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung und der Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der Schweizer Nationalbank bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, der UBS und im Rahmen der internationalen Beziehungen untersucht.
Es soll dabei insbesondere aufgezeigt werden, wie es zur Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009 sowie zum Abschluss des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009 und der darauf basierenden widerrechtlichen Gewährung von Amtshilfe gekommen ist.
Die PUK soll die Verantwortlichkeiten abklären und aufzeigen, welche institutionellen und gesetzgeberischen Folgen zu ziehen sind, damit die Bundesbehörden in Zukunft ihre Aufgaben im Finanzbereich wahrnehmen und Krisen abwenden können.
Die PUK bezieht die bisherigen Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen in ihre Arbeiten ein.
(bru)