Noch keine 18: Der Bund hat nichts dagegen, dass sich Unmündige in der Schweiz prostituieren.
Genf und Zürich betroffen
Dass sich in der Schweiz 16- bis 18-Jährige straflos prostituieren dürfen, liegt am Sexualstrafgesetz, das die sexuelle Mündigkeit von über 16-Jährigen gewährleistet. Dies führt dazu, dass bei einvernehmlichem Sex gegen Geld weder die minderjährigen Prostituierten noch deren Kunden zu bestrafen sind. Doch damit wollen sich die Kantone nicht mehr länger abfinden.
Diese Woche installiert Genf definitiv ein partielles Prostitutionsverbot für Minderjährige, und Bern zieht im Rahmen eines neuen Prostitutionsgesetzes ebenfalls die Erhöhung des Schutzalters von Prostituierten auf 18 Jahre in Betracht. Das sei nötig, sagt CVP-Nationalrat Luc Barthassat. Er ist die treibende Kraft hinter den Anstrengungen, die Teenie-Prostitution auf nationaler Ebene zu verbieten. «Es ist ein Problem, besonders in Genf und Zürich. Aus Polizeikreisen sagt man mir, dass sich in der Schwulenszene und unter afrikanischen Prostituierten vermehrt Minderjährige finden.»
Bundesrat: «Keine Rechtslücke»
Bereits 2008 hatte Barthassat in einer Motion auf Bundesebene ein solches Verbot verlangt. Der Bundesrat war dagegen. Wer Unmündige der Prostitution zuführe oder unmündige Abhängige sexuell missbrauche, könne bereits jetzt bestraft werden. Deshalb sei «entgegen der Auffassung des Motionärs nicht von einer Rechtslücke auszugehen», schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss. Auch der Nationalrat liess Barthassat abblitzen. Er nahm jedoch den Vorschlag von SP-Politikerin Margret Kiener Nellen an, nachdem die Freier von Minderjährigen bestraft werden können.
Das zumindest wird früher oder später wohl unausweichlich werden. Denn der Bundesrat muss über die Unterzeichnung der «Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung» entscheiden. Diese sieht ebenfalls eine Bestrafung von profitierenden Drittparteien, sprich der Freier und Zuhälter von minderjährigen Prostituierten, vor.
Ein Entscheid Ende 2010
Wie TA-Recherchen ergaben, sprachen sich in der Anhörung im Vorfeld des Entscheids sämtliche Kantone für die Unterzeichnung der Konvention aus. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz Minderjähriger im Bereich Kinderpornografie und sexueller Missbrauch im Internet seien über weite Strecken bereits vorhanden. Auch die «Strafbarerklärung der Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Geld oder sonstige Vergütungen», sei ohne grossen Aufwand im Sexualstrafrecht zu integrieren, schreibt etwa der Kanton Zürich.
Das Bundesamt für Justiz hält sich derweil bedeckt. «Die Departementsvorsteherin wird in nächster Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden», sagt Ernst Gnägi, Leiter Internationales Strafrecht. Barthassat rechnet mit einem Entscheid Ende 2010. Wie dieser aussieht, ist offen.
Weiterhin Minderjährige im Angebot
Trotz des Drucks der Kantone zweifelt die Stiftung Kinderschutz Schweiz daran, dass der Bundesrat die Europaratskonvention vollständig umsetzt. «Frühere Beispiele zeigen, dass die Schweiz bei Ratifizierungen immer wieder Vorbehalte macht. Ich befürchte, das könnte insbesondere auch das Prostitutionsverbot für 16- bis 18-Jährige betreffen», sagt Ronja Tschümperlin von der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Teeny-Escort wird derweil weiterhin Minderjährige beschäftigen. «Wir halten uns streng an den legalen Rahmen und klären das Alter der Mädchen sehr genau ab. Sollte das Gesetz geändert werden, würden wir eben nur noch mit über 18-Jährigen arbeiten», sagt Claude M. Bis dahin bietet er im Internet weiterhin Minderjährige an. Wie zum Beispiel die 17-jährige Laila Weber*, für deren «seelisches Wohlergehen» er nach eigenen Angaben durch «konstante und intensive Betreuung sorgt».
* Pseudonym
(Tages-Anzeiger)
Teenager können sich nach nationalem Gesetz ab 16 Jahren straflos prostituieren,
solange sie das freiwillig tun. Auch deren Freier gehen straflos aus. Das
Strafgesetzbuch stellt unter Artikel 195 lediglich die klassische Zuhälterei unter Strafe. Strafbar macht sich demnach, wer «eine unmündige Person der Prostitution zuführt».
Der Kanton Genf hat nun ein Gesetz erlassen, das die Prostitution von 16- bis
18-Jährigen teilweise verbietet. Im Prostitutionsgesetz vom 23. Dezember 2009 werden Betreiber von Sex-Salons und Escort-Diensten in die Pflicht genommen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass keine Minderjährigen in ihren Salons oder Diensten arbeiten, auch dann nicht, wenn sich diese freiwillig auf eine
Stelle bewerben.
Auf dem Strassenstrich sind 16-Jährige nach dem neuen Prostitutionsgesetz
nach wie vor frei, sich zu prostitieren, ebenso im privaten Rahmen. Nach dem Kanton Genf ist auch der Kanton Bern im Begriff, ein Prostitutionsgesetz zu schaffen, das das Milieutreiben besser regeln soll. Wie Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) vor rund zwei Wochen in einer Fragestunde im Kantonsparlament sagte, wird derzeit ein Prostitutionsverbot für Minderjährige
geprüft. 2009 habe die Polizei auf Berner Kantonsgebiet insgesamt vier
minderjährige Prostituierte aufgegriffen.