Vertritt die «Tribune de Genève»: Anwalt Marc Hassberger.
Es komme darauf an, wie hoch das Gericht den entstandenen moralischen Schaden gewichte - auch angesichts der Folgen nicht nur für Hannibal Ghadhafi, sagte der emeritierte Zürcher Professor für Privatrecht, Hans Michael Riemer, am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA. In der Schweiz lag bislang die Höchstsumme in ähnlichen Fällen bei 10'000 Franken. Gaddafi verlangt 100'000 Franken.
«Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schweizer Gericht derartig vor den Gaddafis kuscht und dies aus aussenpolitischen Überlegungen», sagte dagegen Medienexperte Peter Studer. Er gehe bei einem Urteil zugunsten Hannibal Gaddafis von maximal 5000 Franken aus.
Zudem gebe es andere Formen der Genugtuung. So könne das Gericht die Zeitung zwingen, einen Gerichtstext in seiner vollen Länge zu veröffentlichen.
Der Richter werde auch berücksichtigen, wie krass die Verletzung war. «Die Fotos stellen Hannibal Gaddafi zwar negativ dar, aber er wird beispielsweise weder tobend noch unter Tränen gezeigt», sagte Studer. Riemer qualifizierte die Fotos als «demütigend». Die Frage sei, ob diese Demütigung unerlässlich und damit rechtmässig oder unnötig und damit widerrechtlich gewesen sei.
Kein öffentliches Interesse
Beide Experten teilen die Ansicht, dass die «Tribune» Gaddafis Persönlichkeitrechte widerrechtlich verletzt hat: Die Veröffentlichung der Bilder lasse sich nicht mit dem höheren öffentlichen Interesse rechtfertigen - erst recht nicht, wenn zwischen Verhaftung und Publikation der Fotos fast ein Jahr und zwei Monate vergingen.
Gaddafi war am 15. Juli 2008 verhaftet worden; die Fotos erschienen am 4. September 2009. Zu diesem Zeitpunkt war schon um die Welt gegangen, dass ein Sohn des libyschen Staatschefs in Genf vorübergehend verhaftet worden war.
Meinungsäusserungsfreiheit?
Die «Tribune» beruft sich auch auf die Meinungsäusserungsfreiheit. Riemer widersprach: Diese allein sei noch keine Rechtfertigung, denn diese beziehe sich grundsätzlich nur auf das Verhältnis zwischen Medium und Staat.
Auch Medien müssten sich an die im Zivilgesetzbuch festgeschriebenen Persönlichkeitsrechte - wie das Recht auf das eigene Bild oder das Recht auf Privatsphäre - halten, welches auch einer öffentlichen Person zukomme, betonte der emeritierte Professor.
Und Studer verwies auf die Pflichten und Rechte von Journalisten des Schweizer Presserats. Dieser wiederum hat sich mit den Gaddafi- Fotos noch nicht befasst, wie die Vize-Präsidentin Esther Diener- Morscher erklärte. Sie persönlich finde, die Zeitung könne sich bei den Gaddafi-Fotos nicht auf öffentliches Interesse berufen.
Faktor Zeit
Vor Gericht steht auch der Kanton Genf. Dieser möchte die Geschichte vom Tisch haben, auch um die Krise zu beenden, wie der Anwalt des Kantons vor Gericht erklärte.
Genf hat bereits eine Teilverantwortung für die Veröffentlichung übernommen, da die Fotos von einem Staatsangestellten der Zeitung zugespielt wurden. Deshalb plädiert auch der Kanton für eine Genugtuung. Die Hoffnung ist, dass der Schweizer Max Göldi, der seit über drei Wochen in einem libyschen Gefängnis sitzt, freikommt.
Doch nach einer raschen Lösung sieht es nicht aus: Das Urteil des Einzelrichters kann durch alle Instanzen gezogen werden - bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbug, wie Studer erklärte.
Riemer gab zu bedenken, dass die Gaddafis auch gegen alle Medien vorgehen könnten, die die Polizeifotos nachgedruckt haben. Diese hätten aber bessere Chancen. Denn sie könnten sich als Rechtfertigung auf die öffentliche Diskussion berufen, die durch die ersten Fotos ausgelöst worden war.
(sam/sda)